• VitalCare24

Beratungsbesuch gemäß
§37.3 SGB XI für Hannover
und Umgebung

Persönlich. Kompetent. Rund um die Uhr

VitalCare24 Ambulanter Pflegedienst Hannover
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§37.3 SGB XI für Hannover
und Umgebung

Persönlich. Kompetent. Rund um die Uhr

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Beratungsbesuch gemäß §37.3 SGB XI
für Hannover und Umgebung

Persönlich. Kompetent. Rund um die Uhr

VitalCare24 Ambulanter Pflegedienst Hannover
Ambulanter Pflegedienst Beratungsbesuch Hannover

Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß §37.3 SGB XI – Verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld

Es besteht eine Pflicht nach §37.3 SGB XI, für die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst Sorge zu tragen und dafür einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) einer zertifizierten Pflegeeinrichtung zu nehmen. Während des Beratungsbesuchs werden verschiedene Aspekte der Pflegesituation des Betroffenen betrachtet. Dazu gehören unter anderem die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, die vorhandenen Ressourcen und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen passende Lösungen zu finden und diese umzusetzen. Die Pflegekasse ist berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen, wenn der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird.

Ambulanter Pflegedienst Beratungsbesuch Hannover

Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß §37.3 SGB XI – Verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld

Es besteht eine Pflicht nach §37.3 SGB XI, für die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst Sorge zu tragen und dafür einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) einer zertifizierten Pflegeeinrichtung zu nehmen. Während des Beratungsbesuchs werden verschiedene Aspekte der Pflegesituation des Betroffenen betrachtet. Dazu gehören unter anderem die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, die vorhandenen Ressourcen und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen passende Lösungen zu finden und diese umzusetzen. Die Pflegekasse ist berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen, wenn der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird.

Ambulanter Pflegedienst Beratungsbesuch Hannover

Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß §37.3 SGB XI – Verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld

Es besteht eine Pflicht nach §37.3 SGB XI, für die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst Sorge zu tragen und dafür einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) einer zertifizierten Pflegeeinrichtung zu nehmen. Während des Beratungsbesuchs werden verschiedene Aspekte der Pflegesituation des Betroffenen betrachtet. Dazu gehören unter anderem die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, die vorhandenen Ressourcen und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen passende Lösungen zu finden und diese umzusetzen. Die Pflegekasse ist berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen, wenn der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird.

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, können den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr in Anspruch nehmen.
  • Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von Ihrer Pflegeversicherung übernommen.
  • Bei privat Versicherten werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der Beihilfestelle übernommen.

 

Pflegegrad Beratungseinsatz
Pflegegrad 1 Empfehlenswert
Pflegegrad 2 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 3 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 1x pro Quartal
Pflegegrad 5 1x pro Quartal
Ambulanter Pflegedienst Beratungsbesuch Hannover
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, können den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr in Anspruch nehmen.
  • Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von Ihrer Pflegeversicherung übernommen.
  • Bei privat Versicherten werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der Beihilfestelle übernommen.

 

 

Pflegegrad Beratungseinsatz
Pflegegrad 1 Empfehlenswert
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Pflegegrad 4 1x pro Quartal
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  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, können den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr in Anspruch nehmen.
  • Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von Ihrer Pflegeversicherung übernommen.
  • Bei privat Versicherten werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der Beihilfestelle übernommen.
Pflegegrad Beratungseinsatz
Pflegegrad 1 Empfehlenswert
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Pflegegrad 3 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 1x pro Quartal
Pflegegrad 5 1x pro Quartal
Ambulanter Pflegedienst Beratungsbesuch Hannover

Themen bei Beratungsbesuchen

  • Bedarf von Pflegehilfsmitteln (z. B. technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmaterial)
  • Wohnraumanpassungen wie ein Treppenlift oder ein Badumbau
  • Notwendigkeit eines Hausnotrufs
  • Einschätzung der Pflegesituation
  • Ggf. Höherstufung des Pflegegrads
  • Entlastungsleistungen oder Schulungsbedraf besprechen
  • Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson

WICHTIG: Dies ist ein Beratungsbesuch, kein Kontrollbesuch!

Die Pflegeberatung gemäß §37.3 SGB XI erfordert eine aktive Mitwirkung seitens der Pflegeperson, die Pflegekasse weist nicht explizit darauf hin, dass eine Beratung durchgeführt werden sollte.

Themen bei Beratungsbesuchen

  • Bedarf von Pflegehilfsmitteln (z. B. technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmaterial)
  • Wohnraumanpassungen wie ein Treppenlift oder ein Badumbau
  • Notwendigkeit eines Hausnotrufs
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  • Ggf. Höherstufung des Pflegegrads
  • Entlastungsleistungen oder Schulungsbedraf besprechen
  • Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson

WICHTIG: Dies ist ein Beratungsbesuch, kein Kontrollbesuch!

Die Pflegeberatung gemäß §37.3 SGB XI erfordert eine aktive Mitwirkung seitens der Pflegeperson, die Pflegekasse weist nicht explizit darauf hin, dass eine Beratung durchgeführt werden sollte.

Themen bei Beratungsbesuchen

  • Bedarf von Pflegehilfsmitteln (z. B. technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmaterial)
  • Wohnraumanpassungen wie ein Treppenlift oder ein Badumbau
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Bei VitalCare24, Ihrem ambulanten Pflegedienst für Hannover und Umgebung, sind Sie in besten Händen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht, um eine persönliche und unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir die passende Pflege-Lösung für Ihren Alltag – zuverlässig, individuell und rund um die Uhr.

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